In Bochum wurde für ein Einfamilienhaus auf einem ca. 700 qm großen Grundstück ein Bodengutachten und ein Versickerungskonzept erstellt.
Grund:
Das Dachflächenwasser konnte nicht mit freiem Gefälle in den Kanal geleitet werden. Deshalb sollte eine Versickerung vor Ort erfolgen.
Randbedingungen:
Die durchgeführten Bodenuntersuchungen zeigten oberflächennah gute Durchlässigkeiten des Bodens. Im darunter erbohrten Karbon ergaben sich schlechtere Durchlässigkeiten für Regenwasser bezogen auf die gültige ATV DWA_A-138.
Beim Ausheben der Baugrube wurde oberflächennahes Kluftgrundwasser des karbonischen Gesteins ca. 3,5 m u. GOK angeschnitten.
Lösungsansatz:
- Es wurde eine oberflächennahe Versickerung im Quartär in einer Kiesrigole vorgeschlagen. Die ermittelte Durchlässigkeit entspricht mit 3*10-5 m/s den Mindestanforderungen der ATV DWA_A-138 mit einer Durchlässigkeit kf von mindestens 5*10-6 m/s.
- Die Durchlässigkeiten im unterlagernden Karbon lagen nur zwischen 1,5*10-7 m/s und 3,7*10-7 m/s.
- Als mögliche Versickerungsanlage war nur eine oberflächennahe Rohrrigole maximal 1,0 m unter der Geländeoberkante (GOK) sinnvoll und genehmigungsfähig.
- Der behördlich geforderte Mindestabstand der Versickerungsanlage zu den Nachbargrundstücken von ca. 3 m wird klar überschritten, der Abstand beträgt 6 bis 8 Meter.
Vorteile der gewählten Versickerungslösung:
- Der Eigentümer spart langfristig die für die vom Kanal abgekoppelte Dachfläche anfallende Versiegelungsgebühr von aktuell ca. 130 € jährlich.
- Der Garten ist trotz Rigole voll nutzbar.
- Das Dachflächenwasser wird wieder gezielt dem natürlichen Grundwasserkreislauf zugeführt.
- Eine durch die Betriebskosten langfristig teure Lösung mit einer pumpengesteuerten, wartungsintensiven Druckrohrleitung konnte vermieden werden.
- Dämpfung von möglichen Hochwasserspitzen und Entlastung der Kanalisation.